Betreuung der Mutter
- Beurteilung und Unterstützung des Allgemeinzustandes
- Beratung rund um das Thema Stillen, Abstillen
- Kontrolle der Brust
- Kontrolle und Unterstützung der Uterusrückbildung
- Tragetuchberatung
Betreuung des Neugeborenen
- Unterstützung eines erfolgreichen Trinkverhaltens
- Unterstützung der Regulation und des Rhythmus
- Nabel- und Gewichtskontrolle
- Beurteilung und Pflege der Haut
- Überwachung und Beurteilung der Vitalfunktionen und der Bewegungsmuster
- Durchführen von Blutuntersuchungen (Guthrietest, Gelbsucht)
Kostenübernahme
Die Krankenkasse bezahlt einen Teil der Wochenbettbetreuung (ca. 75%) während maximal 56 Tagen ab Geburt aus der Grundversicherung. Voraussetzung dafür ist eine Verordnung durch den Arzt für die ambulante Wochenbettpflege. Der Grund für die Betreuung muss von der Pflegefachfrau dokumentiert und begründet werden. Sobald die Wöchnerin von der nachfolgenden Mütter- und Väterberatung betreut werden kann, schliesst die Pflegefachfrau ab. Im Kanton Zürich übernimmt die Wohngemeinde die Restfinanzierung.
Es gibt einen Patientenanteil von 7.65 Fr. im Tag, welcher von einigen Wohngemeinden übernommen wird. Wenn die Gemeinde diesen nicht übernimmt, stelle ich ihn der Pflegeempfängerin in Rechnung (neue Pflegefinanzierung).